Insolvenzrecht, Schuldenbereinigung
ufgebangebiet umfaßt die Beratung von Firmen und Privatpersonen vor und während eines Insolvenezverfahrens.
Ich unterstütze Sie dabei als Schuldner oder Gläubiger. Für den Schuldner steht oft die Vermeidung einer Insolvenz im Vordergrund, für den Gläubiger die Sicherung und Geltendmachung bestehender Ansprüche.
Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann sowohl bei Verbindlichkeiten aus einer geschäftlichen Tätigkeit, als auch aus dem privaten Bereich eine Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. In Kenntnis der maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen können Vergleichsverhandlungen oft vorteilhaft gestaltet werden, so daß Schuldenfreiheit bereits nach kurzer Zeit eintreten kann.
Weitere Ausführungen hierzu unter: www.RA-inso.de